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Sonstiges
CD mit links
CD z tod gfiacht

 

Falls Sie monatliche Rundmails mit der aktuellen Programmvorschau erhalten wollen, schreiben Sie bitte an trio.lepschi@chello.at

18. 1. 2012: Einstellung des Verfahrens vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien

Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Verdacht nach § 282 Abs. 2 StGB betreffend komponierter und aufgeführter Lieder(texte). Den Lieder(texten) ist keine Hetze und sind keine die Menschenwürde verletzende Beschimpfungen zu entnehmen, überdies ist auch kein Vorsatz im Sinne des $ 283 Abs. 2 StGB nachzuweisen.

Wir dürfen also - nun amtlich bestätigt - weiterhin hässliche Lieder singen! Möge uns unsere moderate Judikative erhalten bleiben, wenn wir schon unsere moderate Legislative verloren haben!

4. 1. 2012: Selbstanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft

In § 283 Abs. 2 der mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus heißt es: Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht. (Zur Erklärung Abs. 1: ... gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen).

Da unseres Erachtens viele unserer Texte dazu angetan sind, besagten Straftatbestand zu erfüllen (was nebenbei auf ungezählte andere österreichische Schriftsteller, Journalisten, Kabarettisten und Musiker zutrifft und zutraf – man denke nur an Peter Hammerschlags „Krüppellied“), haben wir mit heutigem Tag bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen uns selbst eingebracht.

(Künstlerische) Freiheit bedeutet letztlich auch die Freiheit der persönlichen Interpretation mehrdeutiger Aussagen und Handlungen, während die betreffende Gesetzesnovelle der staatlichen Willkür gegen unliebsame Personen oder Gruppen Tür und Tor öffnet. Selbstverständlich reden wir der Diskriminierung von Personen oder Gruppen keineswegs das Wort; wir sind aber der festen Überzeugung, dass ein tolerantes und gedeihliches Miteinander nicht mit restriktiven, sondern nur mit konstruktiven Maßnahmen wie etwa einer fundierten Bildungspolitik zu verwirklichen ist. Daher verwehren wir uns auch gegen die wachsende, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und der „political correctness“ losgetretene Gesetzeslawine, die das private und kulturelle Leben der Bevölkerung zusehends erstickt.

Um uns fortan nicht im Graubereich zwischen Illegalität und gnädiger Duldung bewegen zu müssen (also auch im Hinblick auf unsere berufliche Rechtssicherheit) wünschen wir uns einen Richterspruch, der die Sachlage eindeutig klärt.

Hier der Wortlaut der Anzeige:

 

An die Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1082 Wien

Wien, am 4. 1. 2012

 

Wir, die Unterzeichneten Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky und Martin Zrost erstatten hiermit Strafanzeige gegen Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky und Martin Zrost (alle wohnhaft in Wien) wegen Verstoßes gegen § 283 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus.

 

Tatbestand: Im Rahmen einer öffentlichen Darbietung im Wiener Volksliedwerk, Gallitzinstraße 1, 1160 Wien, wurde am 1. 1. 2012  von den drei Angezeigten mehrmals und vorsätzlich gegen besagten Paragraphen verstoßen. Unter dem Decknamen „Trio Lepschi“ (es handelt sich hierbei um eine eingetragene Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) suchten sie verschiedene nach den Kriterien der Sprache, der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, einer Behinderung und des Alters definierte Gruppen verächtlich zu machen. Alleine in ihrem Lied „Bankngschtanzl“ wurden die Bürgerinnen und Bürger von wenigstens neun europäischen Staaten in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft. Wir zitieren: „die schiffenden Griechen“, „die schludrigen Letten“, „die schäbigen Esten“, „die Iren, die irren“, „die miesen Portugiesen“, „die windigen Ungarn“, „die Tschechen, die frechen“, „die faulen Bulgaren“, „die schiachen Rumänen“. Aber auch andere zum Vortrag gebrachte Lieder waren unseres Erachtens dazu angetan, den Straftatbestand o. e. § 283 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus zu erfüllen.

Erschwerend kommt hinzu, dass das „Trio Lepschi“ bereits jetzt die Begehung weiterer Straftaten plant. So soll am 14. 1. 2012 im Wiener „Stadtsaal“ das nächste Konzert der drei Angezeigten stattfinden, ohne dass sie sich dazu bereit finden, die inkriminierten Nummern aus ihrem Programm zu streichen.

Wir erlauben uns, unsere Beschuldigungen mit zwei Beweisstücken zu untermauern. Es handelt sich um die beiden bislang vom „Trio Lepschi“ veröffentlichten Tonträger „mit links“ und „z tod gfiacht“.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky, Martin Zrost

November 2010: Neue Nummern
Das Trio Lepschi hat sich zur Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gemausert. Daher vermerken wir - nicht ohne Stolz - fünf neue Nummern, die wir gerade einstudieren: Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC/SWIFT und Umsatzsteueridentifikationsnummer.